#631Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen30.03.2023
#632Kapitalertragsteuererstattung: Entlastung von Kapitalertragsteuer für nach der Liquidationsentscheidung erfolgte Ausschüttungen einer aufgelösten Tochtergesellschaft, wenn diese aus vor der Auflösung erzielten Gewinnen stammen27.03.2023
#633Einkommensteuer: Zinsen aus der Abzinsung eines ratierlich gezahlten Kaufpreises als Einkünfte aus Kapitalvermögen27.03.2023
#634Abgabenordnung: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Organisation der Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen zur Gewährleistung eines gestuften Schutzes gegen Fristversäumnisse27.03.2023
#635Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit23.03.2023
#636Zu den Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der 1 %-Regelung bei Gewinnermittlern nach § 4 Abs. 3 EStG23.03.2023
#637Überführung sichergestellter Alkoholerzeugnisse in das Eigentum des Bundes23.03.2023
#638Beiordnung eines Notanwalts23.03.2023
#639Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage23.03.2023
#640Organschaft: Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung23.03.2023
#641Ausbildung zum Rettungshelfer als Berufsausbildung23.03.2023
#642Zollaussetzung betreffend Vorderradgabeln für die Fahrradherstellung23.03.2023
#643Verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Korrektur des Zinslaufs in einer Zinsberechnung23.03.2023
#644Tarifierung von Vanille-Oleoresin und der Aromenbegriff im Branntweinsteuerrecht23.03.2023
#645(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.09.2022 VII R 6/22 (VII R 44/18) - Tarifierung von Vanille-Oleoresin und der Aromenbegriff im Branntweinsteuerrecht23.03.2023
#646Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.09.2022 VII R 6/22 (VII R 44/18) - Tarifierung von Vanille-Oleoresin und der Aromenbegriff im Branntweinsteuerrecht23.03.2023
#647Gewerbsteuermessbetrag, Feststellung - Entscheidung im II. Rechtszug bestätigt: Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der typisierten Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4a Satz 3 EStG)20.03.2023
#648Einkommensteuer, Feststellung - Bei der "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist zwischen einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern und dritten, ggf. auch unterhaltsberechtigten Personen, zu differenzieren20.03.2023
#649Einkommensteuer - Umsatzsteuererstattungen oder -rückzahlungen stellen nach Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe - anders als später entstandene Zinsen nach § 233a AO - ein rückwirkendes Ereignis dar, das im Jahr der Veräußerung/Aufgabe und nicht im Jahr des Zuflusses zu berücksichtigen ist20.03.2023
#650Haftung - Keine Terminsverlegung "in letzter Minute" bei Verweis auf eine Corona-Infektion ohne nähere Substantiierung und zum Umfang einer Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO20.03.2023
#651Schuldzinsenabzug aus einem Darlehen zur Finanzierung einer Bürgschaftsinanspruchnahme16.03.2023
#652Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR16.03.2023
#653Verfassungsmäßigkeit des Übergangsrechts zur Einführung der Veräußerungsgewinnbesteuerung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG mit Wirkung vom 01.01.200916.03.2023
#654Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Pensionszusage unter Vorbehalt16.03.2023
#655Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.12.2022 IV R 21/19 - Befugnis zur Klage gegen Gewinnfeststellungsbescheid nach Vollbeendigung der Personengesellschaft16.03.2023
#656Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten; Vertrauensschutz hinsichtlich der Bewertung von Sachzuwendungen16.03.2023
#657Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen16.03.2023
#658Sozialversicherungsrente und Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 198916.03.2023
#659Gewerbesteuermessbetrag - Der Begriff des "Grundbesitzes" i. S. d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist im bewertungsrechtlichen Sinne zu verstehen mit der Folge, dass eine für die erweiterte Kürzung schädliche "Betriebsvorrichtung" nur dann anzunehmen ist, wenn mit der Vorrichtung ein Gewerbe unmittelbar betrieben wird15.03.2023
#660Umsatzsteuer ab Insolvenzeröffnung - Bei der sog. "Doppelberichtigung" der Umsatzsteuer, die auch bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung anzuwenden ist, hängt die Vornahme der zweiten Berichtigung nicht von der Vornahme der ersten Berichtigung ab15.03.2023
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