Seit Men­schen­ge­den­ken ste­hen sich der Staat und Steu­er­pflich­ti­ge in einem Inter­es­sen­ge­gen­satz gegen­über: Wäh­rend der Fis­kus bestrebt ist,  so vie­le Steu­ern wie mög­lich ein­zu­zie­hen, sind  die Steu­er­pflich­ti­gen genau­so hart­nä­ckig dar­an inter­es­siert, die­se zu ver­mei­den. Eine beson­de­re Rol­le kommt dabei den bun­des­deut­schen Unter­neh­men zu. Am  Gesamt­steu­er­auf­kom­men des Staa­tes von zuletzt rd. 488 Mil­li­ar­den Euro sind sie all­jähr­lich mit knapp 60 Mil­li­ar­den Euro an gezahl­ter Kör­per­schaft- und Gewer­be­steu­er betei­ligt. Als „Erfül­lungs­ge­hil­fe“ des Staa­tes füh­ren sie dar­über hin­aus Jahr für Jahr rd. 122 Mil­li­ar­den Euro an Lohn­steu­er ab sowie rd. 111 Mil­li­ar­den Euro an Umsatzsteuer.

In Erkennt­nis die­ser Tat­sa­che wur­de im Okto­ber 2008 der DUV – Deut­sche Unter­neh­mens­steu­er­ver­band e. V. gegründet.

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