Neue Beiträge
- Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung 8. Januar 2026
- Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft 8. Januar 2026
- „Unechte“ Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung „eigener“ Anteile 8. Januar 2026
- Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung 8. Januar 2026
- Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG 8. Januar 2026
Kontakt
DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991614
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.duv-verband.de
Pressemitteilungen
-
Finanzgericht Düsseldorf: Tätigkeit als Auslandskorrespondent im Inland steuerfrei
(Kiel) Die Tätigkeit als Auslandskorrespondent unterliegt in Deutschland nicht der Steuerpflicht. Dies gilt auch, wenn im Rahmen der journalistischen Tätigkeit Reisen in angrenzende Länder erfolgen. Darauf verweist der Kieler Steuerberater […]
-
Finanzgericht Köln: Vorläufiger Steuerrechtsschutz für BCI Geschädigte
(Kiel) „Scheingewinne“ aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen vorläufig nicht versteuert werden. Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV […]
-
BFH zur doppelten Haushaltsführung – „eigener Hausstand“ bei gemeinsamer Haushaltsführung von Eltern und erwachsenen, wirtschaftlich eigenständigen Kindern
(Kiel) Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die […]
-
Finanzgericht Köln entscheidet Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Abgeltungssteuer
(Kiel) Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die dem Steuerpflichtigen vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind, weiterhin unbeschränkt als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden können. Das im […]
-
-
-
-
-
-