Neue Beiträge
- Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 – Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 – Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren 2. Juli 2026
Kontakt
DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991614
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.duv-verband.de
Pressemitteilungen
-
Besteuerung von Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten Gruppenunfallversicherung
(Kiel) Nach einer am 11.02.2009 veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) hat ein Arbeitnehmer, der Leistungen aus einer durch Beiträge seines Arbeitgebers finanzierten Gruppenunfallversicherung ohne einen eigenen unentziehbaren Rechtsanspruch erhält, im […]
-
Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Barzahlung der Rechnung
(Kiel) Nach einer am 11.02.2009 veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) schliesst die Barzahlung einer Rechnung von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs die entsprechenden Aufwendungen […]
-
Verlust der Kapitalbeteiligung eines Vorstandsmitglieds an „seiner“ AG keine Werbungskosten
(Kiel) Nach einem am 14.01.2009 veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Berlin – Brandenburg kann ein Vorstandsmitglied den Verlust, den er dadurch erleidet, dass später über das Vermögen der AG das Insolvenzverfahren […]
-
Umsatzsteuer beim Legen eines Hauswasseranschlusses
(Kiel) Das Legen enes Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt ist auch dann mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung nicht an den späteren Wasserbezieher, sondern […]
-
-
-
-
-
-