Neue Beiträge
- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme 1. Oktober 2026
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft 1. Oktober 2026
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- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer 1. Oktober 2026
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Finanzurteile
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Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen für Verzinsungszeiträume im Jahr 2013 – Erlass von Nachzahlungszinsen
Pressemitteilung des BFH Nr. 11 vom 27. Februar 2018 Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013 Urteil vom 9.11.2017 III R 10/16 Die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume des Jahres […]
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Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters: Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung
Pressemitteilung des BFH Nr. 12 vom 27. Februar 2018 Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters: Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung Urteil vom 20.12.2017 I R 98/15 Wie der Bundesfinanzhof (BFH) […]
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Erwerbstreuhand – Formbedürftigkeit – Heilung durch Zuschlagsbeschluss
Weitere Informationen: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=35733
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Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar
Weitere Informationen: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=35730
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