Neue Beiträge
- Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung 8. Januar 2026
- Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft 8. Januar 2026
- „Unechte“ Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung „eigener“ Anteile 8. Januar 2026
- Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung 8. Januar 2026
- Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG 8. Januar 2026
Kontakt
DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991614
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.duv-verband.de
Finanz- und Steuernews
-
Kündigung eines Arbeitnehmers in Vorgesetztenstellung wegen „ungebührlichen Behandelns“ von Untergebenen
Der Zweite Senat hat auf die Revision der Beklagten die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ohne eigene Sachprüfung der Kündigungsvorwürfe wegen prozessualer Mängel aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung […]
-
Keine Vergütung von zwangsläufig an Bord eines Schiffes verbrachter Freizeit
Besatzungsmitglieder eines Schiffes, auf deren Arbeitsverhältnisse der TVöD Anwendung findet, haben für die nach dem Ende der Dienste bestehende Anwesenheit an Bord des Schiffes nur dann einen tarifvertraglichen Anspruch auf […]
-
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Der Träger eines Gymnasiums darf bei der Besetzung einer Betreuerstelle für das von ihm betriebene Mädcheninternat die Bewerberauswahl auf Frauen beschränken, wenn die Tätigkeit auch Nachtdienste im Internat beinhalten soll. […]
-
Die Hochschule als Unternehmerin?
Die Überlassung von Räumlichkeiten und Einrichtungen an Hochschulbedienstete gegen Zahlung eines pauschalierten Nutzungsentgeltes unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem heute veröffentlichten Urteil vom 11. Dezember […]
-
-
-
-
-
-