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- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme 1. Oktober 2026
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft 1. Oktober 2026
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- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer 1. Oktober 2026
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Der Handelsverband Berlin-Brandenburg hat die Gewerkschaft ver.di auf Unterlassung bestimmter Streikma Das Arbeitsgericht Berlin hat es ver.di untersagt, den Zugang zu bestreikten Betriebsst
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Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts hat sich die Verg In dem Streitfall orientierte sich ein Bestandteil der einem Chefarzt zu zahlende Verg
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