Neue Beiträge
- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme 1. Oktober 2026
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft 1. Oktober 2026
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft 1. Oktober 2026
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer 1. Oktober 2026
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer 1. Oktober 2026
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Finanzurteile
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Die Veräußerung des Anlagevermögens des Einzelunternehmen an eine vom Einzelunternehmer gegründete GmbH und die Einstellung der Bauträgertätigkeit bedeutet trotz der fehlenden Betriebsaufgabeerklärung eine Betriebsaufgabe und keine Betriebsunterbrechung mit der Folge der Aufdeckung der stillen Reserven
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2017/11_K_142_15_E_Urteil_20170727.html
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Gewerbesteuer: „Klassische“ Bauträgerschaft steht erweiterter Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht entgegen
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2018/9_K_3572_16_G_F_Urteil_20180222.html
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Eine Organgesellschaft haftet für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2018/9_K_280_15_H_U_Urteil_20180222.html
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Einkommensteuer: Keine nachträgliche Änderung der Zuordnung von Darlehen zu den Anschaffungskosten bei einheitlicher Kaufpreiszahlung durch spätere Darlehensrückabwicklung mit anschließender Neufinanzierung
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2017/3_K_2048_16_Urteil_20170705.html
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