Neue Beiträge
- Zusammenballung von Einkünften durch Corona-Finanzhilfen 18. Dezember 2025
- Keine Rückstellung für Nachbetreuungspflichten eines Versicherungsvertreters bei kommissarisch zum Zweck des Tätigens provisionsträchtiger Neuabschlüsse übernommenem Bestand 18. Dezember 2025
- Streitwert für Nichtzulassungsbeschwerde – Streitwert bei nicht bezifferter Steuerherabsetzung 18. Dezember 2025
- Zum Vorsteuerabzug aus zur Sanierung einer (ehemaligen) Burg bezogenen Eingangsleistungen 18. Dezember 2025
- Einkommensteuer – Zum Betriebsausgabenabzug eines freiberuflichen Musikers für Räumlichkeiten im ansonsten privat genutzten Anwesen 15. Dezember 2025
Kontakt
DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991614
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.duv-verband.de
Finanzurteile
-
Einlegung der Erinnerung gegen eine Kostenrechnung für ein Revisionsverfahren durch eine Steuerberatungsgesellschaft nach dem 31.12.2022
BFH, Beschluss vom 02.05.2024, AZ VIII E 3/23 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
-
Zur Untätigkeitsbeschwerde
BFH, Beschluss vom 02.05.2024, AZ XI B 82/22 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
-
Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und Gewerbesteuer-Messbetrag – Eine Nichtabnahmeentschädigung für einen Kredit stellt keine Vergütung für Fremdkapital dar und unterfällt somit nicht der Zinsschranke des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG a.F.
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 14 K 1177/23 G,F Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
-
gesonderter Feststellung zum steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 Abs. 2 KStG, gesonderter Feststellung von Teilen des Nennkapitals gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG und Ablehnung des Antrags auf Änderung des Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs.1 Satz 3 KStG – Die Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung richtet sich nach dem Stichtag der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt; hier: Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos beim übertragenden Rechtsträger
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 7 K 2493/21 F,AO Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
-
-
-
-
-
-