(Kiel) Mit Erlass vom 19.12.2008 hat das Bundesministerium für Finanzen die für das Jahr 2009 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)  bei Gewerbebetrieben neu festgesetzt (AZ.: IV A 4 – S1547/0)

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel. Hierbei handelt es sich um dem Unternehmen zugeordnete Gegenstände, die zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben und hiernach nicht für Unternehmenszwecke, sondern für private Zwecke oder den privaten Bedarf des Personals verwendet werden. Um den Steuerpflichtigen von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen  zu entbinden, wird diesem die Möglichkeit angeboten, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen, so Passau.

Die nachfolgenden Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person über 12 Jahre. Für Kinder bis zum zweiten vollendetem Lebensjahr entfällt der Pauschbetrag, vom vollendeten zweiten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr beträgt dieser jeweils die Hälfte. Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.

 

Gewerbezweig                                             Jahreswert  für  eine  Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter                  voller               insgesamt: 
Steuersatz                   Steuersatz              in €

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Bäckerei                                                                 848                              431                1.279

Fleischerei                                                             673                           1.009                1.682

Gast- und Speisewirtschaften

mit Abgabe von kalten Speisen 807 1.211 2.018
kalte und warme Speisen 1.117 1.991 3.108

Getränke (Eh.)                                                             0                               364                  364

Cafe und Konditorei                                                861                             740               1.601

Milch, Milch erz., Fettwaren und Eier (Eh.)        511                               68                   579

Nahrungs- und Genussmittel                            1.170                              565               1.735

Obst, Gemüse, Südfrüchte, Kartoffeln (Eh.)     269                              202                  471

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In  Zweifelsfällen empfahl Passau die Einholung vorheriger steuerlicher Beratung und erwies dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband – www.duv-verband.de -, in dem ausschließlich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer  und Fachanwälte für Steuerrecht mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Unternehmensbesteuerung“ organisiert seien   

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jörg Passau
Steuerberater
DUV Vizepräsident und
geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Passau, Niemeyer & Kollegen
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel: 0431 – 974 3010
Fax: 0431 – 973 3055
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