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Pressemitteilungen |
| (Kiel) Der 9. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem Beschluss vom 29. April 2013 (9 V 2400/12 K) ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke (§ 4h EStG i.V.m. § 8 Abs. 1, § 8a Abs. 1 KStG) geäußert.
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| (Kiel) Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen. Eine Unterbrechung der Tätigkeit, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist führt, liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn sie mindestens vier Wochen dauert.
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| (Kiel) Die Tätigkeit als Auslandskorrespondent unterliegt in Deutschland nicht der Steuerpflicht. Dies gilt auch, wenn im Rahmen der journalistischen Tätigkeit Reisen in angrenzende Länder erfolgen.
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Kontakt |
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DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V. Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Jörg Passau Steuerberater Walkerdamm 1 24103 Kiel Telefon: 0431 - 974 3010 Telefax: 0431 - 974 3055 info@duv-verband.de www.duv-verband.de |
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DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e.V.
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(Kiel) Der 9. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem Beschluss vom 29. April 2013 (9 V 2400/12 K) ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke (§ 4h EStG i.V.m. § 8 Abs. 1, § 8a Abs. 1 KStG) geäußert.
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(Kiel) Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen. Eine Unterbrechung der Tätigkeit, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist führt, liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn sie mindestens vier Wochen dauert.
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(Kiel) "Scheingewinne" aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen vorläufig nicht versteuert werden.
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(Kiel) Die Tätigkeit als Auslandskorrespondent unterliegt in Deutschland nicht der Steuerpflicht. Dies gilt auch, wenn im Rahmen der journalistischen Tätigkeit Reisen in angrenzende Länder erfolgen.
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(Kiel) Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient.
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Vermögensplanung, Vorsorgeplanung und Risikochecks, Generationenplanung, Betriebswirtschaftliche Beratung, Mitwirkung bei Betriebsprüfungen, Fördermittelberatung, Steuerberatung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Lohn- und Finanzbuchführung in Altdorf : Raphaela Hallermeier (Steuerkanzlei Hallermeier) Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht in Bayreuth: Dr. Mathias Fleischmann (Kanzlei Bayreuth) Steuerrecht, Steuerstrafrecht, privates Baurecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Straf- u. OWI Recht in Sinsheim: Dr. Ulrich Vellnagel (Kanzlei Dr. Vellnagel) Mittelstand, Betriebsrat in Bergisch Gladbach: Lothar Heister (D+H, Dr. Dedy + Heister Steuerberatungsgesellschaft mbH) Steuerrecht, Erbrecht in Frankfurt: Dipl.- Volksw. Thomas Fricker (RAe Koch - Fricker)
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