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Pressemitteilungen |
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%) unterliegen. Â
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| (Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben entschieden, dass die Vorsteuer zu berichtigen ist, wenn sich der Unternehmer nachträglich auf eine im nationalen Recht nicht vorgesehene Steuerbefreiung des Unionsrechts beruft.
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| (Kiel) In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer und Richter bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können.
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DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V. Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Jörg Passau Steuerberater Walkerdamm 1 24103 Kiel Telefon: 0431 - 974 3010 Telefax: 0431 - 974 3055 info@duv-verband.de www.duv-verband.de |
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(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%) unterliegen. Â
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(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben entschieden, dass die Vorsteuer zu berichtigen ist, wenn sich der Unternehmer nachträglich auf eine im nationalen Recht nicht vorgesehene Steuerbefreiung des Unionsrechts beruft.
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(Kiel) Der Bundesfinanzhof hat soeben entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt. Auf den Zeitpunkt der Änderung der Anrechnungsverfügung kommt es nicht an.
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(Kiel) In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer und Richter bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können.
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(Kiel) Der Bundesfinanzhof hat soeben entschieden, dass für fehlerhaft zu hoch ausgesetzte Beträge Aussetzungszinsen nach § 237 der Abgabenordnung (AO) nicht entstehen, wenn der Rechtsbehelf in der Hauptsache vollen Erfolg gehabt hat.
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Beratung in Detailfragen zur Unternehmensbesteuerung ( Baubranche), Einspruchsverfahren, Finanzgerichtsprozesse, Steuerstrafrecht in Kelkheim: William R. McCreight (William R. McCreight) Unternehmenssteuerrecht, Unternehmernachfolge- und Vermögensnachfolgeplanung, Internationales Steuerrecht in Düsseldorf: Jörg Kanzler (Lohr + Company GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) Umwandlungssteuerrecht, Besteuerung von Kommunen in Aachen: Rolf Breuer (Dr. Neumann, Schmeer und Partner) Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung in Bergisch Gladbach: Dipl.- Kfm. Holger Fittje (Wilde & Partner) Steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung, Hotelbetriebe, Autohäuser, Produktionsbetriebe, GmbH-Recht, Verfahrensrecht, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in Duisburg: Hans-Joachim Gabriel (Kanzlei Gabriel)
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