Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2018/14_K_2347_15_G_Urteil_20180424.html
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Zur Frage, ob Beratungshonorare der Gewerbesteuer unterliegen, hier: Teilnahme am allgemeinen, wirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG durch Beratungsleistungen eines Gesellschafter an eine Kapitalgesellschaft, an der er selbst beteiligt ist