(Kiel) Häu­fig rich­tet das Fi­nanz­amt (FA) Aus­kunfts­er­su­chen an Unternehmen um In­for­ma­tio­nen et­wa über deren Kun­den oder Lie­fe­ran­ten zu er­fahren. Das FA will da­durch un­be­kann­te Steu­er­fäl­le, al­so ver­mu­te­te Steu­er­ver­kür­zun­gen auf­de­cken.

Hierzu führt der Leingartener Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger Hans Georg Hofmann, Mitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, z. B. folgendes Beispiel an:

  • Schreiben der Steuerfahndung an Unternehmer wegen Auskunft über Umsätze und Rechnungen betreffend eines Lieferanten.

Bei Auskunftserteilung ist in­des­sen Vor­sicht geboten, da sich der Un­ter­neh­mer nach dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz ge­gen­über dem Be­trof­fe­nen (z.B. Lieferanten) schadenersatzpflich­tig ma­chen kann bzw. buß­geldrechtliche oder gar strafrechtliche Folgen drohen kön­nen, wenn die recht­li­chen Vo­raus­set­zun­gen nicht vor­lie­gen.

Ein sol­ches Aus­kunfts­er­su­chen setzt näm­lich zumindest ei­nen hin­rei­chen­den An­lass vo­raus. Er­mitt­lun­gen „ins Blaue hi­nein“ rei­chen nicht. Es müs­sen kon­kre­te An­halts­punk­te oder all­ge­mei­ne Er­fah­run­gen vor­lie­gen, auf­grund de­rer ei­ne Steu­er­ver­kür­zung mög­lich er­schei­nen muss.

Das Vor­lie­gen der Vo­raus­set­zun­gen ist häu­fig frag­lich. Um kei­ne zi­vil­recht­li­chen, bußgeldrecht­li­chen oder straf­recht­li­chen Fol­gen zu ris­kie­ren, so betont Hofmann, soll­te hier sorg­fäl­tig ge­prüft und ein Fach­mann hin­zu­ge­zo­gen wer­den.

Hofmann empfahl, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband – www.duv-verband.de – verwies.

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Hans Georg Hofmann
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