Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2019/13_K_2902_19_Kap_Urteil_20191127.html
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Kapitalertragsteuer – Darf die sog. Dauerüberzahlerbescheinigung i.S.v. § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG auf die Namen der mittelbar über eine Personengesellschaft am Gläubiger der Kapitalerträge Beteiligten ausgestellt sein?