Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2018/10_K_4079_16_G_Urteil_20181018.html
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Gewerbesteuer – Ist einer GmbH, die im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter aufnimmt, der für Personengesellschaften geltende Freibetrag von 24.500 € auch für Zeiträume vor der Aufnahme zu gewähren?