Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2018/7_K_926_15_Urteil_20180628.html
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Erbschaftsteuer: Keine Anwendung der Befreiungsvorschriften der §§ 13a, 13 b EStG auf die Gewährung eines Quotennießbrauchsrechts an einem KG-Anteil zur Abwicklung von Vermächtnisansprüchen