Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2019/10_K_3350_18_E_Urteil_20191011.html
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Einkommensteuer – Wann und von wem sind nicht verbrauchte Erhaltungsaufwendungen, die der Rechtsvorgänger nach § 82b EStDV auf fünf Jahre verteilt hatte, nach dessen Tod abzuziehen?