Neue Beiträge
- Kindergeld: Ungekürztes deutsches Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle 27. Oktober 2025
- Ertragsteuern: Feststellung eines EBITDA-Vortrags in den Fällen eines positiven Zinsüberschusses im Kontext der Regelungen zur sog. Zinsschranke nach § 4h EStG a.F. 27. Oktober 2025
- Insolvenzrecht: Zur Begründung von Masseverbindlichkeiten betreffend Steuermehrforderungen aus nicht erklärten Betriebseinnahmen einer Pferdepension bei unterlassener Freigabe durch den Insolvenzverwalter trotz Kenntnis der selbständigen Tätigkeit und Nutzung massezugehöriger Gegenstände 27. Oktober 2025
- Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben verfassungsrechtlich nicht geboten 25. Oktober 2025
- Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR 23. Oktober 2025
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DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V.
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Finanzurteile
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Zur Untätigkeitsbeschwerde
BFH, Beschluss vom 02.05.2024, AZ XI B 82/22 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
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Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und Gewerbesteuer-Messbetrag – Eine Nichtabnahmeentschädigung für einen Kredit stellt keine Vergütung für Fremdkapital dar und unterfällt somit nicht der Zinsschranke des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG a.F.
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 14 K 1177/23 G,F Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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gesonderter Feststellung zum steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 Abs. 2 KStG, gesonderter Feststellung von Teilen des Nennkapitals gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG und Ablehnung des Antrags auf Änderung des Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs.1 Satz 3 KStG – Die Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung richtet sich nach dem Stichtag der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt; hier: Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos beim übertragenden Rechtsträger
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 7 K 2493/21 F,AO Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 27 Abs. 2 KStG und gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG – Die Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung richtet sich nach dem Stichtag der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt; hier: Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos beim übernehmenden Rechtsträger
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 7 K 2491/21 F Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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