Neue Beiträge
- Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 – Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 – Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren 2. Juli 2026
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Finanzurteile
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Erbschaftsteuer – Schließt die „Zwischenschaltung“ eines Dritten die Nutzungsüberlassung von Grundbesitz durch den Gesellschafter an die Gesellschaft i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a) ErbStG aus?
FG Münster, Beschluss vom 01.08.2025, AZ 3 K 469/24 F Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/3…
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Feststellung des Grundsteuerwerts – Zur Zulässigkeit einer Klage gegen die Grundsteuerwertfeststellung auf den 01.01.2022, wenn dem Kläger am 01.01.2025 (erstmalige Festsetzung der Grundsteuer nach der reformierten Grundsteuerbewertung) das Grundstück nicht mehr zugerechnet wird und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags ihm gegenüber aufgehoben wurde
FG Münster, Beschluss vom 01.08.2025, AZ 3 K 6/25 F Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/3…
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Einkommensteuer – Führt die Erhöhung einer Rückstellung für eine Pensionszusage, die im Gesamthandsvermögen einer KG gebildet wurde und aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung nunmehr die frühere Ehefrau des Komplementärs begünstigt, nach § 3 Nr. 55a Satz 2 EStG zu einem in der Sonderbilanz der früheren Ehefrau zu erfassenden Ertrag, auch wenn diese gar nicht an der KG beteiligt ist?
FG Münster, Beschluss vom 01.08.2025, AZ 3 K 569/23 F Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/3…
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Kostenrecht – Ist bei Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage wegen einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Pauschalsatz i. H. v. 25 % des streitigen Gewinns oder Verlusts auch dann anzuwenden, wenn ausschließlich Besteuerungsgrundlagen körperschaftsteuerpflichtiger Beteiligter streitig sind?
FG Münster, Beschluss vom 01.08.2025, AZ 15 Ko 1417/25 GK Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/1…
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