Neue Beiträge
- Zusammenballung von Einkünften durch Corona-Finanzhilfen 18. Dezember 2025
- Keine Rückstellung für Nachbetreuungspflichten eines Versicherungsvertreters bei kommissarisch zum Zweck des Tätigens provisionsträchtiger Neuabschlüsse übernommenem Bestand 18. Dezember 2025
- Streitwert für Nichtzulassungsbeschwerde – Streitwert bei nicht bezifferter Steuerherabsetzung 18. Dezember 2025
- Zum Vorsteuerabzug aus zur Sanierung einer (ehemaligen) Burg bezogenen Eingangsleistungen 18. Dezember 2025
- Einkommensteuer – Zum Betriebsausgabenabzug eines freiberuflichen Musikers für Räumlichkeiten im ansonsten privat genutzten Anwesen 15. Dezember 2025
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Finanzurteile
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Einkommensteuer – Von der Knappschaft gezahlte, nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen, stehen Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung nicht gleich und sind als Ausfluss der ausgeübten Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns als Knappschaftsarzt als nachträgliche Einnahmen aus selbständiger Arbeit gemäß § 24 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu beurteilen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 3 K 1608/21 E Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
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Tabaksteuer – Zur Steuerentstehung der Tabaksteuer bei Inbesitzhalten von Tabakwaren, wenn die Steuer im Steuergebiet noch nicht erhoben wurde gem. § 23f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 TabStG
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 4 K 507/24 VTa Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
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Einkommensteuer – Bei einer steuerbegünstigten Betriebsübertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG kann der Zurückbehalt von Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Einzelfall auch dann unschädlich sein, wenn diese mehr als 10 % der land- und forstwirtschaftlichen Fläche ausmachen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 3 K 2604/21 E Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
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Einkommensteuer – Von der Knappschaft gezahlte, nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen, stehen Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung nicht gleich und sind als Ausfluss der ausgeübten Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns als Knappschaftsarzt als nachträgliche Einnahmen aus selbständiger Arbeit gemäß § 24 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu beurteilen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 3 K 1608/21 E Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
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