Neue Beiträge
- Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 – Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 – Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren 2. Juli 2026
Kontakt
DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991614
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.duv-verband.de
Finanzurteile
-
Einkommensteuer – Bescheide über die Einstufung in einen Pflegegrad sind als Grundlagenbescheide anzusehen und können daher auch nachträglich gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zur Berücksichtigung von Pflegepauschbeträgen führen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2025, AZ 14 K 1541/24 E Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
-
Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer-Messbetrags sowie Zinsen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer – Zur Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen bei Erträgen aus Geldspielautomaten, hier insbesondere bei Missachtung der Aufbewahrungspflicht von sog. Langstreifen (Auslesestreifen mit Statistikteil) bei noch nicht mit sog. Fiskalspeichern ausgestatteten Geldspielgeräten
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2025, AZ 14 K 500/25 E,G,U,AO Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
-
Einkommensteuer – Zur Frage, ob bei der Hinzurechnung von Kindergeld zur tariflichen Einkommensteuer die materiell-rechtliche Wirkung der in § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG geregelten Ausschlussfrist auch dann zu berücksichtigen ist, wenn der nach § 31 Satz 5 EStG erforderliche Nachweis der Familienkasse nicht vorliegt
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2025, AZ 13 K 2122/24 E Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
-
Grunderwerbsteuer – Die auf zehn Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F. ist nicht auf Erwerbsvorgänge vor dem 01.07.2021 anwendbar und zwar auch dann nicht, wenn die fünfjährige Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG a.F. bei Gesetzesänderung noch nicht abgelaufen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2025, AZ 11 K 1987/25 GE Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
-
-
-
-
-
-