Neue Beiträge
- Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 – Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 – Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren 2. Juli 2026
Kontakt
DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991614
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.duv-verband.de
Finanzurteile
-
Kindergeld und Rückforderung – Zum Erlass einer Kindergeldrückforderung – es besteht keine allgemeine Vergewisserungsobliegenheit dahingehend, zu prüfen, ob ein an die Familienkasse übermitteltes Schriftstück auch tatsächlich zugegangen ist
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2026, AZ 9 K 1606/24 Kg,AO Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
-
Kindergeld und Rückforderung – Zum Erlass einer Kindergeldrückforderung – es besteht keine allgemeine Vergewisserungsobliegenheit dahingehend, zu prüfen, ob ein an die Familienkasse übermitteltes Schriftstück auch tatsächlich zugegangen ist
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2026, AZ 9 K 1606/24 Kg,AO Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
-
Gesonderte und einheitliche Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen sowie der Summe der gemeinen Werte der Vermögensgegenstände des Verwaltungsvermögens i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 bis 4 ErbStG – Im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft befindliche, zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene Grundstücke gehören auch dann nicht zum Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 4 ErbStG, wenn die Überlassung im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen erfolgt
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2026, AZ 4 K 384/24 F Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
-
Gesonderte und einheitliche Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen sowie der Summe der gemeinen Werte der Vermögensgegenstände des Verwaltungsvermögens i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 bis 4 ErbStG – Im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft befindliche, zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene Grundstücke gehören auch dann nicht zum Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 4 ErbStG, wenn die Überlassung im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen erfolgt
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2026, AZ 4 K 384/24 F Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
-
-
-
-
-
-