Neue Beiträge
- Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 – Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 – Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg 2. Juli 2026
- Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren 2. Juli 2026
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Finanzurteile
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gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 27 Abs. 2 KStG und gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG – Die Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung richtet sich nach dem Stichtag der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt; hier: Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos beim übernehmenden Rechtsträger
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 7 K 2491/21 F Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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Stromsteuer nach §§ 9b und 10 StromStG und Energiesteuer nach §§ 54 und 55 EnergieStG – Zu der Frage, ob eine KG als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ i. S. d. Art. 2 Nr. 18 Buchst. b) AGVO anzusehen ist und damit kein Anspruch auf Steuerentlastungen gemäß §§ 9b, 10 StromStG bzw. §§ 54, 55 EnergieStG besteht
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 4 K 569/23 VSt Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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Einkommensteuer – Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 3 K 2389/21 E Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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Einkommensteuer und Zinsen zur Einkommensteuer> – Zahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen Verein, dessen Mitglied und Vorstandsvorsitzender der Mehrheitsgesellschafter der Kapitalgesellschaft ist, können eine verdeckte Gewinnausschüttung durch Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahe stehende Person darstellen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 1 K 465/19 E,AO Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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