Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2018/4_K_1172_17_VE_Urteil_20180207.html
Neue Beiträge
- Umfassende Möglichkeit zur späteren Änderung von Steuerbescheiden bei den Finanzämtern elektronisch übermittelten Daten 12. Juli 2025
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- Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft 3. Juli 2025
- Übertragung von Pensionsverpflichtungen – erstmalige Anwendung des § 4f EStG 3. Juli 2025
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Beim nach § 26 Abs.1 EnergieStG begünstigten Einsatz von Energiererzeugnissen zur Herstellung von Energieerzeugnissen bleiben sog. Kuppelprodukte, die zwangsläufig mit der Herstellung von Energieerzeugnissen anfallen, bei der Ermittlung des Umfangs der Steuerbefreiung unberücksichtigt, wenn die Kuppelprodukte nicht verkauft, sondern kostenpflichtig als Abfall entsorgt werden