Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2018/4_K_1172_17_VE_Urteil_20180207.html
Neue Beiträge
- Zusammenballung von Einkünften durch Corona-Finanzhilfen 18. Dezember 2025
- Keine Rückstellung für Nachbetreuungspflichten eines Versicherungsvertreters bei kommissarisch zum Zweck des Tätigens provisionsträchtiger Neuabschlüsse übernommenem Bestand 18. Dezember 2025
- Streitwert für Nichtzulassungsbeschwerde – Streitwert bei nicht bezifferter Steuerherabsetzung 18. Dezember 2025
- Zum Vorsteuerabzug aus zur Sanierung einer (ehemaligen) Burg bezogenen Eingangsleistungen 18. Dezember 2025
- Einkommensteuer – Zum Betriebsausgabenabzug eines freiberuflichen Musikers für Räumlichkeiten im ansonsten privat genutzten Anwesen 15. Dezember 2025
Kontakt
DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991614
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.duv-verband.de
Beim nach § 26 Abs.1 EnergieStG begünstigten Einsatz von Energiererzeugnissen zur Herstellung von Energieerzeugnissen bleiben sog. Kuppelprodukte, die zwangsläufig mit der Herstellung von Energieerzeugnissen anfallen, bei der Ermittlung des Umfangs der Steuerbefreiung unberücksichtigt, wenn die Kuppelprodukte nicht verkauft, sondern kostenpflichtig als Abfall entsorgt werden