Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 25. Mai 2009 bildet diesmal der Entwurf des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes
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- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme 1. Oktober 2026
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft 1. Oktober 2026
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- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer 1. Oktober 2026
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Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz: Bedenken bleiben bestehen (Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV), 22.05.2009 09:53)