, Beschluss vom 16.09.2019
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Einkommensteuer – Kann ein Antrag nach § 32d Abs. 2 EStG auch noch nach Abgabe der Steuererklärung gestellt werden, wenn sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit erklärte Aufwendungen den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen sind?