Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2019/1_K_1433_18_Ki_Urteil_20190315.html
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Kirchgeld – Entscheidung über Einspruch gegen eine Kirchgeldfestsetzung nur durch das verbandsmäßig zuständige Finanzamt zulässig