Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2018/13_K_1278_14_K_G_F_Urteil_20180219.html
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Körperschaftsteuer – Führt die Differenz zwischen AfA und dem investmentrechtlichen Einbehalt (sog. negativ thesaurierte Erträge) im Zeitpunkt der Rückgabe bzw. der Veräußerung von Anteilen an Immobilienfonds zu einer Gewinnerhöhung?