(Frankfurt am Main) – Software wird in der Medizintechnik künftig in vielen Fällen als eigenständiges Medizinprodukt zu bewerten sein. Das ist die Folge der anstehenden Änderung des Medizinproduktegesetzes. Damit muss diese Software auch die in der europäischen Medizinprodukterichtlinie geforderten Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. „Die Betreiber in Krankenhäusern müssen sich daher darauf einstellen, beim Umgang mit medizinisch eingesetzter Software mehr Verantwortung zu übernehmen als bisher“, erklärt der Vorsitzende des Ausschusses Wissenschaft und Technik im ZVEI-Fachverband Elektromedizinische Technik, Dr. Jürgen Heinzerling, im Vorfeld des Deutschen Röntgen-Kongresses in Berlin.