Home Pressemitteilungen Abzug der Verluste ausländischer Tochtergesellschaften bei einer deutschen Muttergesellschaft
09.09.2010
Navigation
Pressemitteilungen
Finanzgericht Köln weist Klagen gegen Steueridentifikations¬nummer trotz verfassungsrechtlicher Zweifel ab

(Kiel) Der 2. Senat des Finanzgerichts Köln hat in sieben, am 09.09.2010 bekanntgegebenen, (Muster-) Entscheidungen die Klagen gegen die Vergabe der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) abgewiesen.    

Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern

(Kiel) Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt (FA) aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen) unterliegen nicht der Einkommensteuer.

Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge auch bei Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben entschieden, dass Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch dann steuerfrei bleiben, wenn sie in einen zur Glättung von Lohnschwankungen durchschnittlich gezahlten Stundenlohn einkalkuliert werden.
Mehr Pressemitteilungen...
Urteile
Einkommensteuer - Zur Frage der Steuerbefreiung für Einnahmen aus einer Tätigkeit als gerichtlicher Sachverständiger gem. § 3 Nr. 12 EStG
Einkommensteuer - Zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Professorin, die im Rahmen eines sog. Verbundstudienganges tätig ist und daneben Einkünfte aus selbständig
Zur Frage, ob die Wertberichtigung einer Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft sich gewerbesteuerlich gewinnmindernd auswirkt
Zur Frage des Kindergeldanspruchs ausländischer Staatsangehöriger im Rahmen von Saisonarbeit
Das Deutsch-Türkische Abkommen über Soziale Sicherheit findet auf deutsche Arbeitnehmer - gleich welcher Herkunft - Anwendung
Schuldzinsen aus einem Darlehen können nur insoweit als Sonderwerbungskosten abgezogen, wie das Darlehen tatsächlich zur Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung verwendet wurde.
Kraftfahrzeuge einer von einer Stadt gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts sind nicht kraftfahrzeugsteuerbefreit
Mehr Urteile...
Kontakt

LogoDUV

DUV Deutscher Unternehmens-
steuer Verband e.V.
Geschäftsführendes
Vorstandsmitglied
Jörg Passau
Steuerberater
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: 0431 - 974 3010
Telefax: 0431 - 974 3055
info@duv-verband.de
www.duv-verband.de

Abzug der Verluste ausländischer Tochtergesellschaften bei einer deutschen Muttergesellschaft PDF Drucken E-Mail

(Kiel) Das Niedersächsische Finanzgericht hat soeben über die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen deutsche Muttergesellschaften Verluste ihrer in anderen EU-Staaten ansässigen Tochtergesellschaften von ihrem eigenen Einkommen abziehen können.

Darauf verweist der der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf das am 03.03.2010 veröffentlichte Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 11.02.2010 - Az. 6 K 406/08 -.    

Nach § 14 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) können deutsche Muttergesellschaften Verluste ihrer inländischen Tochtergesellschaften im Rahmen einer sog. Organschaft unter bestimmten Voraussetzungen mit eigenen Gewinnen verrechnen. Tochtergesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten fallen nicht unter diese Regelung. Das Niedersächsische Finanzgericht ist der Ansicht, dass § 14 KStG wohl insoweit gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 und 48 des EG-Vertrags verstößt, als auch sog. "definitive" Verluste der Tochtergesellschaften von einem Abzug in Deutschland ausgeschlossen werden.

Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts erfolgte auf der Grundlage einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13.12.2005. Der EuGH hatte hier in der Rechtssache "Marks & Spencer" entschieden, dass die EU-Staaten Verlustverrechnungsmöglichkeiten innerhalb eines Konzerns auf die im jeweiligen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften beschränken können, da dies im Grundsatz spiegelbildlich der Besteuerung der jeweiligen Gewinne entspricht. Wenn Verluste der Tochtergesellschaften in deren Ansässigkeitsstaat aber infolge eines wirtschaftlichen Misserfolgs (z.B. nach Liquidation oder Verkauf der Tochtergesellschaft) steuerlich gar nicht mehr geltend gemacht werden können, muss der Staat der Muttergesellschaft derartige "definitive" Verluste zum Abzug zulassen, falls er einen entsprechenden Verlustabzug bei vergleichbaren Verlusten inländischer Tochtergesellschaften erlaubt.

Das Finanzgericht hat jetzt entschieden, dass für deutsche Muttergesellschaften ein Abzug "definitiver" Verluste ausländischer Tochtergesellschaften allerdings nur dann möglich ist, wenn sie sich im Voraus vertraglich bindend zur Übernahme der Verluste verpflichtet haben, betont Passau.

Es hat dieses Erfordernis aus § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG hergeleitet. Diese Vorschrift setzt für inländische Sachverhalte einen Gewinnabführungsvertrag voraus. Der Gewinnabführungsvertrag ist aktienrechtlich zwingend mit einer Verpflichtung zur Verlustübernahme verbunden.

Im Streitfall lagen diese Voraussetzungen nicht vor, denn die Klägerin hatte sich nicht zur Übernahme der Verluste ihrer italienischen Tochtergesellschaften verpflichtet. Vielmehr hatte sie diesen Gesellschaften - ohne entsprechende rechtliche Verpflichtung - "freiwillig" Kapital in Form von Eigen- und Fremdkapital zur Verfügung gestellt.

Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH liegt derzeit noch nicht vor.

Passau empfahl, das Urteil zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband - www.duv-verband.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jörg Passau
Steuerberater
DUV Vizepräsident und
geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Passau, Niemeyer & Collegen
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel:  0431 - 974 3010
Fax: 0431 - 973 3055
Email: info@duv-verband.de
www.duv-verband.de

 
Experten

Unternehmenssteuerrecht, Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge, Unternehmensumwandlung in Karlsruhe:
Detlef Dietrich (Dietrich & Dietrich Steuerberatungsgesellschaft GmbH)

rechtliche und steuerliche Beratung von mittelständischen Unternehmen in Berlin:
Uwe Kämpf (Spek & Kämpf Rechtsanwälte - Steuerberater)

Jahresabschlußerstellung und Prüfung, Internationales Steuerrecht in Düsseldorf:
Wolfgang Hohl (Franz Reißner Treuhand GmbH)

steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung, Vermögensgestaltung und Strukturierungen, Sanierungen, Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Besteuerung von Unternehmen in Frankfurt:
Helmut W. Platt

Steuerberatung, Bilanzierung, GmbH-Rechte in Berlin:
Steffen Feiereis

News des BMF & BFH