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09.09.2010
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Finanzgericht Köln weist Klagen gegen Steueridentifikations¬nummer trotz verfassungsrechtlicher Zweifel ab

(Kiel) Der 2. Senat des Finanzgerichts Köln hat in sieben, am 09.09.2010 bekanntgegebenen, (Muster-) Entscheidungen die Klagen gegen die Vergabe der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) abgewiesen.    

Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern

(Kiel) Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt (FA) aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen) unterliegen nicht der Einkommensteuer.

Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge auch bei Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben entschieden, dass Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch dann steuerfrei bleiben, wenn sie in einen zur Glättung von Lohnschwankungen durchschnittlich gezahlten Stundenlohn einkalkuliert werden.
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Kein uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren PDF Drucken E-Mail

(Kiel) Ein Steuerpflichtiger hat kein uneingeschränktes Recht auf Einsicht in seine bei dem Finanzamt über ihn geführten Verwaltungsakten.

Darauf verweist der der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf ein am 04.02.2010 veröffentlichtes Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.11.2009, (Az.: II B 193/09).

Im Streitfall hatte eine Prüfungsgruppe der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Grundstück des Klägers überprüft, nachdem eine telefonische Anzeige eingegangen war, dass dort ein Arbeitnehmer beschäftigt werde. Tatsächlich wurde auch eine Person angetroffen, die angab, Arbeitnehmer des Klägers zu sein. Der Kläger begehrte Einsicht in die Verwaltungsakten, die das Finanzamt jedoch ablehnte.

Zu Recht, wie die Richter des Finanzgerichts nun urteilten, so Passau.

Die das Steuerverfahren betreffenden Verfahrensvorschriften sehen ein Recht auf Akteneinsicht nicht vor, so dass ein Steuerpflichtiger allenfalls Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einblick in die Akten habe, so das Gericht. Die Entscheidung des Finanzamtes in dem entschiedenen Fall ließ nach Auffassung der Richter keine Ermessensfehler erkennen; insbesondere hatte die Finanzbehörde bei ihrer Entscheidung zutreffend berücksichtigt, dass die in Verwaltungsvorgängen enthaltenen personenbezogenen Angaben Dritter - hier des Anzeigenden - grundsätzlich nicht offenbart werden dürften. Demgegenüber war nicht festzustellen, dass die Einsicht in die Verwaltungsakten für den Kläger für die Wahrung seiner Rechte erforderlich gewesen sei.

Der Kläger hat Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesfinanzhof in München eingelegt

Passau empfahl, den Fortgang zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband - www.duv-verband.de - verwies.

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