Home News / Urteile / Erlasse Auch in Finanzstreitsachen kann eine außergerichtliche Terminsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 RVG entstehen, wenn die Besprechung mit dem im Steuerprozess entscheidungsbefugten Amtsträger geführt wird und erkennbar auf die Erledigung des Klagverfahren
09.09.2010
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Pressemitteilungen
Finanzgericht Köln weist Klagen gegen Steueridentifikations¬nummer trotz verfassungsrechtlicher Zweifel ab

(Kiel) Der 2. Senat des Finanzgerichts Köln hat in sieben, am 09.09.2010 bekanntgegebenen, (Muster-) Entscheidungen die Klagen gegen die Vergabe der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) abgewiesen.    

Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern

(Kiel) Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt (FA) aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen) unterliegen nicht der Einkommensteuer.

Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge auch bei Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben entschieden, dass Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch dann steuerfrei bleiben, wenn sie in einen zur Glättung von Lohnschwankungen durchschnittlich gezahlten Stundenlohn einkalkuliert werden.
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Urteile
Einkommensteuer - Zur Frage der Steuerbefreiung für Einnahmen aus einer Tätigkeit als gerichtlicher Sachverständiger gem. § 3 Nr. 12 EStG
Einkommensteuer - Zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Professorin, die im Rahmen eines sog. Verbundstudienganges tätig ist und daneben Einkünfte aus selbständig
Zur Frage, ob die Wertberichtigung einer Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft sich gewerbesteuerlich gewinnmindernd auswirkt
Zur Frage des Kindergeldanspruchs ausländischer Staatsangehöriger im Rahmen von Saisonarbeit
Das Deutsch-Türkische Abkommen über Soziale Sicherheit findet auf deutsche Arbeitnehmer - gleich welcher Herkunft - Anwendung
Schuldzinsen aus einem Darlehen können nur insoweit als Sonderwerbungskosten abgezogen, wie das Darlehen tatsächlich zur Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung verwendet wurde.
Kraftfahrzeuge einer von einer Stadt gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts sind nicht kraftfahrzeugsteuerbefreit
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Auch in Finanzstreitsachen kann eine außergerichtliche Terminsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 RVG entstehen, wenn die Besprechung mit dem im Steuerprozess entscheidungsbefugten Amtsträger geführt wird und erkennbar auf die Erledigung des Klagverfahren PDF Drucken E-Mail
1. Auch in Finanzstreitsachen kann eine außergerichtliche Terminsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 RVG entstehen, wenn die Besprechung mit dem im Steuerprozess entscheidungsbefugten Amtsträger geführt wird und erkennbar auf die Erledigung des Klagverfahrens gerichtet ist. 2. Liegen zwei vers...

(duv) ...chiedene Angelegenheiten i.S. des § 15 RVG vor, kann die in einer Angelegenheit (hier: behördliches Antragsverfahren auf Billigkeitserlass) außergerichtlich mit dem Finanzamt geführte Besprechung eine Terminsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 RVG in der anderen Angelegenheit (hier: gerichtliches Klagverfahren der Hauptsache) nur auslösen, wenn der Rechtsanwalt nicht ausschließlich nur in dieser, sondern zumindest auch in der anderen Angelegenheit gegenüber dem zuständigen Amtsträger nach außen hin erkennbar aufgetreten ist.

3. Nicht ausreichend ist, dass eine positive Bescheidung des Erlassantrags zu einer (automatischen) Erledigung der Anfechtungsklage geführt hätte (Abgrenzung zu OLG Stuttgart vom 09.08.2007, AGS 2007, 564 = RVG-Report 2007, 387 = MDR 2008, 353).

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