| (Kiel) Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 29. Juli veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig ist. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen steuerlich umfangreicher absetzbar sein als derzeit geregelt.
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| (Kiel) In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in einem am 21. Juli 2010 veröffentlichten Urteil den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht.
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| (Kiel) Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat soeben zu der Frage Stellung genommen, ob im Außenbereich durchgeführte Arbeiten zur Gartengestaltung zu einem Teil als haushaltsnahe Dienstleistung und zum anderen Teil als sogen. Handwerkerleistung beurteilt werden können, mit der Folge, dass sowohl der Höchstbetrag von (im Jahre 2006) 600.- € für haushaltsnahe Dienstleistungen und der Höchstbetrag von (im Jahre 2006) 600.- € für Handwerkerleistungen gewährt werden können.
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