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Pressemitteilungen |
| (Kiel) Mit soeben veröffentlichten Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte/Ehegatten modifiziert.
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| (Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben entschieden, dass Billigkeitsmaßnahmen nach den Vorgaben des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 27. Mai 2003 IV A 6 -S 2140- 8/03 (BStBl I 2003, 240) nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich sind; unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll, werden nicht erfasst.
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| (Kiel) Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem soeben veröffentlichten Beschluss erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Feststellung von Grundbesitzwerten gem. § 8 Abs. 2 GrEStG in Verbindung mit §§ 138 ff. BewG geäußert und daher die Vollziehung der streitigen Bescheide ausgesetzt.
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Kontakt |
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DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V. Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Jörg Passau Steuerberater Walkerdamm 1 24103 Kiel Telefon: 0431 - 974 3010 Telefax: 0431 - 974 3055 info@duv-verband.de www.duv-verband.de |
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(Kiel) Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten PKW für Auswärtstätigkeiten und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des PKW zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören. Soweit allerdings der Arbeitnehmer den PKW auch für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einsetzt, ist die Leasingsonderzahlung durch die Entfernungspauschale abgegolten.
Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf das am 30. Juni 2010 veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. April 2010 - VI R 20/08.
Mit der Entfernungspauschale seien sämtliche, durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte veranlassten Kosten abgegolten, also auch die anteilige Leasingsonderzahlung.
Der BFH hat zudem klargestellt, dass der sofortige steuerliche Abzug der Leasingsonderzahlung in Höhe des auf die Auswärtstätigkeit entfallenden Nutzungsanteils nicht in Betracht kommt, soweit der Arbeitnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrags die Kraftfahrzeugkosten nach pauschalen Kilometersätzen geltend macht. Durch die Pauschalbetragsrechnung seien ebenfalls sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Kosten abgegolten.
Passau empfahl, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband - www.duv-verband.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jörg Passau Steuerberater DUV Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied Passau, Niemeyer & Collegen Walkerdamm 1 24103 Kiel Tel:  0431 - 974 3010 Fax: 0431 - 974 3055 Email: info@duv-verband.de www.duv-verband.de
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