Home Pressemitteilungen Teilabzugsverbot des § 3c Absatz 2 EStG / Bundesfinanzministerium hebt Nichtanwendungserlass vom 15.02.2010 auf
06.09.2010
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Pressemitteilungen
Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige

(Kiel) Mit soeben veröffentlichten Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte/Ehegatten modifiziert.

Bundesfinanzhof zu Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben entschieden, dass Billigkeitsmaßnahmen nach den Vorgaben des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 27. Mai 2003 IV A 6 -S 2140- 8/03 (BStBl I 2003, 240) nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich sind; unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll, werden nicht erfasst.

Finanzgericht Münster: Heranziehung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig?

(Kiel) Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem soeben veröffentlichten Beschluss erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Feststellung von Grundbesitzwerten gem. § 8 Abs. 2 GrEStG in Verbindung mit §§ 138 ff. BewG geäußert und daher die Vollziehung der streitigen Bescheide ausgesetzt.

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Teilabzugsverbot des § 3c Absatz 2 EStG / Bundesfinanzministerium hebt Nichtanwendungserlass vom 15.02.2010 auf PDF Drucken E-Mail

Kiel) Mit Schreiben vom 28. Juni 2010 hat das Bundesministerium der Finanzen seinen Nichtanwendungserlass vom 15.02.2010 zum Teilabzugsverbot des § 3c Absatz 2 EStG wieder aufgehoben.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf das BMF Schreiben vom 28. Juni 2010, Az.: IV C 6 - S 2244/09/100002.

Mit Urteil vom 25. Juni 2009 - IX R 42/08 - (BStBl 2010 II S. 220) und Beschluss vom 18. März 2010 (BStBl II S. xxx) hatte der Bundesfinanzhof - entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung - entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Absatz 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.

Das BMF-Schreiben vom 15. Februar 2010 (BStBl I S. 181), nach dem die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25. Juni 2009, a.a.O., nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist, wurde am 28.06.2010 nun wieder  aufgehoben, so betont Passau. Es sei beabsichtigt, die bisherige Verwaltungsauffassung im JStG 2010 durch eine gesetzliche Änderung in § 3c Absatz 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2011 festzuschreiben.

Passau empfahl, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband - www.duv-verband.de - verwies.

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