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09.09.2010
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Pressemitteilungen
Finanzgericht Köln weist Klagen gegen Steueridentifikations¬nummer trotz verfassungsrechtlicher Zweifel ab

(Kiel) Der 2. Senat des Finanzgerichts Köln hat in sieben, am 09.09.2010 bekanntgegebenen, (Muster-) Entscheidungen die Klagen gegen die Vergabe der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) abgewiesen.    

Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern

(Kiel) Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt (FA) aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen) unterliegen nicht der Einkommensteuer.

Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge auch bei Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben entschieden, dass Zuschläge für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch dann steuerfrei bleiben, wenn sie in einen zur Glättung von Lohnschwankungen durchschnittlich gezahlten Stundenlohn einkalkuliert werden.
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Urteile
Einkommensteuer - Zur Frage der Steuerbefreiung für Einnahmen aus einer Tätigkeit als gerichtlicher Sachverständiger gem. § 3 Nr. 12 EStG
Einkommensteuer - Zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Professorin, die im Rahmen eines sog. Verbundstudienganges tätig ist und daneben Einkünfte aus selbständig
Zur Frage, ob die Wertberichtigung einer Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft sich gewerbesteuerlich gewinnmindernd auswirkt
Zur Frage des Kindergeldanspruchs ausländischer Staatsangehöriger im Rahmen von Saisonarbeit
Das Deutsch-Türkische Abkommen über Soziale Sicherheit findet auf deutsche Arbeitnehmer - gleich welcher Herkunft - Anwendung
Schuldzinsen aus einem Darlehen können nur insoweit als Sonderwerbungskosten abgezogen, wie das Darlehen tatsächlich zur Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung verwendet wurde.
Kraftfahrzeuge einer von einer Stadt gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts sind nicht kraftfahrzeugsteuerbefreit
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Aufgaben und Ziele PDF Drucken E-Mail

Seit Menschengedenken stehen sich der Staat und Steuerpflichtige in einem Interessengegensatz gegenüber: Während der Fiskus bestrebt ist,  so viele Steuern wie möglich einzuziehen, sind  die Steuerpflichtigen genauso hartnäckig daran interessiert, diese zu vermeiden.

Eine besondere Rolle kommt dabei den bundesdeutschen Unternehmen zu. Am  Gesamtsteueraufkommen des Staates von zuletzt rd. 488 Milliarden Euro sind sie alljährlich mit knapp 60 Milliarden Euro an gezahlter Körperschaft- und Gewerbesteuer beteiligt. Als „Erfüllungsgehilfe“ des Staates führen sie darüber hinaus Jahr für Jahr rd. 122 Milliarden Euro an Lohnsteuer ab sowie rd. 111 Milliarden Euro an Umsatzsteuer.

Das gesamte Steuerrecht ist daher fuer Unternehmen und Unternehmer von existenzieller Bedeutung. Gleichwohl sind die auf Unternehmenssteuerrecht spezialisierten Anwälte und Steuerberater bis heute in keinem eigenständigen Verband „in einer Hand“ organisiert, der ihre Interessen wahrnimmt.

In Erkenntnis dieser Tatsache wurde im Oktober 2008 der DUV – Deutsche Unternehmenssteuerverband e. V. gegründet.
Hierbei verfolgt der Verband in erster Linie zwei Zielsetzungen:

  • Unternehmer, Selbständige und Freiberufler  durch eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit näher über alle unternehmenssteuerrechtlich relevanten Vorschriften einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung zu informieren, sowie
  • den Mitgliedern des Verbandes als Marketing- und Interessenvereinigung zur Seite zu stehen.

Um eine qualifizierte und fundierte Beratung dieser Zielgruppe auf allen Gebieten des Steuerrechts auch zu gewährleisten, hat die Mitgliederversammlung für die Aufnahme als Mitglied in unseren Verband folgende Mindestvoraussetzungen für Rechtsanwälte-/innen sowie Steuerberater-/innen beschlossen:

  • Tätigkeitsschwerpunkt: Steuerliche Beratung/Steuergestaltung für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler auf allen steuerrechtlich relevanten Gebieten
  • Mindestzulassung als Rechtsanwalt oder Steuerberater fünf Jahre
  • Bei Rechtsanwälten-/innen zusätzlich: Steuerrechtliche Qualifikation erwünscht, z. B. als  Fachanwalt für Steuerrecht, vereidigter Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer.

Zur Fort- und Weiterbildung unserer Mitglieder hat die Mitgliederversammlung darüber hinaus die Bildung von Fachausschüssen beschlossen.

Folgende Fachausschüsse wurden eingerichtet:

  • Fachausschuss I: Einkommensteuerrecht
  • Fachausschuss II: Besteuerung von Personengesellschaften
  • Fachausschuss III: Besteuerung von Kapitalgesellschaften
  • Fachausschuss IV: Unternehmensbewertung
  • Fachausschuss V: EU-/ Internationales Steuerrecht
  • Fachausschuss VI: Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Fachausschuss VII: Existenzgründung
 
Experten

Steuerrecht in München:
Stefan Hölzemann (WTS AG Steuerberatungsgesellschaft)

Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Unternehmensnachfolge, Erbrecht in Karlsruhe:
Klaus-Dieter Wülfrath (Kanzlei Wülfrath & Partner)

Unternehmensbewertung, Unternehmensberatung, Unternehmensnachfolge, Kapitalgesellschaften, Steuerliche Planung, Prüfung von Lebensversicherungen, Risikomanagement - Einrichtung und laufender Betrieb in Stuttgart:
Dipl.-Kfm. Gerhard Rieder

Unternehmens- und Konzernbesteuerung, Strukturierungs- und Nachfolgeberatung, Wirtschaftsprüfung, Bilanzsteuerrecht, betriebswirtschaftliche Gutachten in Frankfurt am Main:
Wolfgang J. Schneider (Grützmacher-Gravert-Viegener)

Körperschaften des öffentlichen Rechts und privaten Rechts, Betriebswirtschaftliche Beratung, Controlling, Kostenrecht, Gesellschaftsrecht, steuerliche Gestaltungsberatung, Qualitätsmanagment, beleglose Kanzlei in Ilmenau:
Dipl.- Bw. Henning Buch (BTT Treuhand Steuerberatungs GmbH)

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