Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2017/4_K_1641_15_Erb_Urteil_20170117.html
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Kosten für die Pflege einer Grabstätte der Mutter des Erblassers aufgrund eines auf den Erben übergegangenen Nutzungsrechts können nicht als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden