(Kiel) Nach einer Entscheidung des 14. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf sind die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung zum Berufspiloten aufgrund der Neuregelungen in § 9 Abs. 6 und § 12 Nr. 5 EStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 07.12.2011 nicht abziehbar.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel,  unter Hinweis auf die Mitteilung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 19.03.2012 zu seinem Urteil Az.: 14 K 4407/10 F.

Der 14. Senat hält die gesetzlichen Regelungen zur steuerlichen Nichtabziehbarkeit der Kosten einer beruflichen Erstausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses für verfassungsgemäß. Die Neuregelungen verstießen weder gegen das Rückwirkungsverbot nach Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz – GG – noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG.

Passau empfahl, dies und ggfs. einen Fortgang zu beachten sowie, ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband – www.duv-verband.de – verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: 

Jörg Passau
Steuerberater
DUV Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Passau, Niemeyer & Collegen
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel:  0431 – 974 3010
Fax: 0431 – 974 3055
Email: info@duv-verband.de
www.duv-verband.de