(Kiel) Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233a der Abgabenordnung) als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel,  unter Hinweis auf die Mitteilung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 07.10.2011 zu seiner Entscheidung, Az.: 1 V 2325/11 A(E).

Nach Auffassung des 1. Senats sprechen gewichtige Gründe gegen die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die gesetzliche Neuregelung gegen das aus dem Rechtstaatsprinzip des Grundgesetzes folgende Rückwirkungsverbot verstoße. Der Senat hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Passau empfahl, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband – www.duv-verband.de – verwies.

 

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